Doch merkwürdigerweise ist für unsere obersten Verfassungshüter in einem analogen Fall Blockade plötzlich doch k e i n e „rechtwidrige und strafbare Handlung“ mehr. Rechtslogisch ist diese „Doppelzüngigkeit“ wohl nicht. So hat das BVerfG beim Demonstrationsrecht genau umgekehrt entschieden, dass eine „Sitzblockade“ angeblich keine Gewalt, sondern eine „friedliche“ Protest-Demonstration sei, obwohl das doch zweifelsfrei von gleicher Qualität ist wie die von Streikposten, die durch ihre bloß körperliche Postierung den Zugang zum Betrieb unmöglich machen. Die Blockierer sind einzeln wegzutragen, entschied das Gericht. So macht man die Staatsmacht lächerlich und das Demonstrationsrecht pervertiert dadurch zum "Katz und Maus - Spiel" mit der Polizei als eine Art Volksbelustigung (in vielen Fällen vor der Kamera und z. T. gerade deshalb inszeniert miterlebbar am Fernsehschirm in den Wohnzimmern). Hunderte oder gar Tausende Sitzblockierer wegzuschleppen, ist körperliche Schwerstarbeit. Dazu sollte man die Herrschaften in den roten Roben einmal verdonnern, damit sie selbst spüren, was sie da der Polizei mit ihrer merkwürdigen Entscheidung zumuten. Es fehlte eigentlich nur noch, dass die Entfernung der Blockierer in „Sänften“ zu erfolgen hat.
Niemand will das Demonstrationsrecht auch nur antasten, aber demonstrieren kommt vom lateinischen demonstrare = zeigen, kundtun, seine Meinung öffentlich machen, was üblicherweise in einer zivilisierten Gemeinschaft durch Wort und Schrift erfolgt und eben nicht durch Gewalt,- weder durch aktive, noch durch passive. Von den dadurch verursachten Kosten zu Lasten der Steuerzahler für die deswegen notwendigen Mega-Polizeieinsätze gar nicht zu reden.
Dr. Wolfgang Weyell

