„Das Urteil aus NRW schafft, hinsichtlich der Verantwortung des Ausgleichs der finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen durch verordnete Aufgaben des Staates, endlich Klarheit“ freut sich Stadtrat Utz Ulrich über die Entwicklung.
„Nach diesem Urteil ist klar, dass die Mehrkosten für den Ausbau des Kita-Angebots auch der Besteller berappen muss und die Rechnung nicht einfach an die Gemeinden weiterreichen darf“ frohlockt Stadträtin Dr. Christiane Alberternst.
Da das Urteil in Nordrhein-Westfalen auf dem sog. „Konnexitätsprinzip“, welches nicht nur in der NRW-Landesverfassung sondern auch in der bayrischen Verfassung 2004 verankert wurde, sehen die beiden Stadträte auch für Nürnberg gute Chancen die Mehrbelastungen durch neue Kitas durch Gelder vom Land als Verursacher ausgleichen zu lassen.
„Nach diesem Urteil ist klar, dass die Mehrkosten für den Ausbau des Kita-Angebots auch der Besteller berappen muss und die Rechnung nicht einfach an die Gemeinden weiterreichen darf“ frohlockt Stadträtin Dr. Christiane Alberternst.
Da das Urteil in Nordrhein-Westfalen auf dem sog. „Konnexitätsprinzip“, welches nicht nur in der NRW-Landesverfassung sondern auch in der bayrischen Verfassung 2004 verankert wurde, sehen die beiden Stadträte auch für Nürnberg gute Chancen die Mehrbelastungen durch neue Kitas durch Gelder vom Land als Verursacher ausgleichen zu lassen.

