So richtig diese Vorbehalte im Allgemeinen auch sind, so falsch sind sie andererseits jedoch bei bestimmten Berufen. So haben z.B. die umfangreichen öffentlichen Diskussionen der letzten Wochen über die vielfachen Fälle von Kindesmissbrauch in kirchlichen und weltlichen Internaten deutlich gemacht, dass gerade pädophil oder sadistisch veranlagte Personen instinktiv in solche Berufe drängen, in denen sie ihr "Anderssein" am leichtesten und ungestört ausleben können, - also Lehrer, Erzieher, Präfekt, Priester, Diakon, Trainer usw. - in all diesen Berufen haben sie mit Kindern und Jugendlichen zu tun, über die sie Macht ausüben können und wo erfahrungsgemäß wegen des besonderen Respekt- und Vertrauensverhältnisses mutmaßlich nichts zu befürchten ist. Wenn man das aber erkannt hat, dann wäre doch die logische Folge, dass für all diese Berufe eine psychologische Eignungsprüfung zur Pflicht gemacht wird - allein schon als Schutz für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen, also der Schutzbefohlenen.
Da man dieses Thema jahrhundertelang einfach totgeschwiegen hat oder, falls doch derartige Fälle nicht mehr vertuscht werden konnten und bekannt wurden, man sie einfach unter den Teppich kehrte nach dem Motto, was nicht sein darf, das nicht sein kann, müssen wahrscheinlich von der Wissenschaft erst einmal Methoden entwickelt werden, mit denen man zuverlässig solche pädophile und sadistische Veranlagungen und Neigungen feststellen kann. Nur nach Vorliegen solcher Testergebnisse können dann die für solche Berufe ungeeigneten Personen von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden.
Auch die Rechtsprechung wird umdenken müssen. Wohlverstandener "Opferschutz", der präventiv auch die bloß potentiellen Opfer mit einschließt, geht vor "Täterschutz". Bei solchen strafbaren Handlungen Bewährungsstrafen zu verhängen oder (wie die katholische Kirche es stets praktizierte) den Täter lediglich zu versetzen, birgt immer zugleich die große Gefahr von Tatwiederholungen an anderen Kindern oder Jugendlichen, denn die anormale Veranlagung des Täters besteht ja weiter. Gelegenheit macht bekanntlich Diebe. Viel wirksamer wären ein diesbezügliches Berufsverbot und eine Therapieauflage. Das Berufsverbot würde die Wiederholungsgefahr deutlich reduzieren und die Therapie würde den Täter in die Lage versetzen, seine abartige, aber leider nicht heilbare Veranlagung kontrollieren zu können, in den Griff zu bekommen.
Dr .Wolfgang Weyell

