Kooperationsvertrag von CSU und SPD: Fehlende Prioritäten bei wachsendem Finanzdruck
Der Kooperationsvertrag von CSU und SPD für die kommenden Jahre enthält zahlreiche Vorhaben, lässt jedoch eine klare finanzielle Priorisierung vermissen. Darauf weist die FDP Nürnberg hin.
Gleichzeitig wird bereits über die Einführung einer Bettensteuer als neue Einnahmequelle diskutiert. Die FDP Nürnberg lehnt eine solche zusätzliche Belastung grundsätzlich ab. Aus ihrer Sicht erfolgt diese Diskussion zudem zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht erkennbar ist, welche Projekte tatsächlich Vorrang haben.
Nürnberg steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen und einem notwendigen Konsolidierungsbedarf im Haushalt. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, die vorgesehenen Projekte klar zu ordnen und sicherzustellen, dass zentrale Aufgaben wie Infrastruktur, Schulen und Verwaltung unter diesen Bedingungen verlässlich umgesetzt werden können.
Kritisch sieht die FDP, dass mehrere große Vorhaben parallel weiterverfolgt werden – darunter die geplante Landesgartenschau 2030 sowie die Umgestaltung der Königstraße zur Flaniermeile. Beide Projekte waren im Wahlkampf umstritten und werden nun gleichzeitig vorangetrieben. Eine nachvollziehbare Einordnung, wie diese Maßnahmen im Verhältnis zu anderen Aufgaben priorisiert oder finanziert werden sollen, wird im Vertrag nicht erkennbar.
Zwar wird im Kooperationsvertrag ein erheblicher Konsolidierungsbedarf benannt. Konkrete Entscheidungen, an welchen Stellen Ausgaben reduziert oder Vorhaben zurückgestellt werden sollen, fehlen jedoch. Stattdessen stehen nahezu alle Maßnahmen unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt, ergänzt durch geplante Struktur- und Verwaltungsreformen, die jedoch vage bleiben und sich weitgehend auf eine neue Stabsstelle sowie eine Referatsumstrukturierung ab 2027 beschränken.
Die FDP Nürnberg fordert daher, die im Vertrag vorgesehenen Maßnahmen transparent zu priorisieren und ihre Umsetzung mit klaren Zeit- und Finanzrahmen zu hinterlegen. Grundlage dafür sollte eine systematische Überprüfung der freiwilligen Leistungen sowie ein verbindlicher Daseinsvorsorge-Check vor jedem neuen Projekt sein. Nur so lässt sich verhindern, dass neue Einnahmen diskutiert werden, bevor die bestehenden Ausgaben konsequent geordnet sind.
Kreisvorsitzende Birgit Wegner: „Ein Finanzierungsvorbehalt ersetzt keine Prioritäten. Entscheidend ist, was tatsächlich umgesetzt wird, und welche Projekte unter den gegebenen Bedingungen zurückgestellt werden müssen.“